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Lob für hartes Urteil für Angriff auf Polizisten
Als wichtiges und richtiges Zeichen bezeichnen Alexander Koch und Christoph Kunstlewe vom Arbeitskreis (AK) Innere Scherheit der CDU Münster das harte Urteil des Hamburger Amtsgerichts gegen einen G20-Gewalttäter.
Das Gericht hatte einen Mann wegen eines Flaschenwurfes auf Polizisten während der Krawalle zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. „Polizeibeamte, aber auch andere Stützen der Gesellschaft wie Rettungskräfte oder Mitarbeiter der kommunalen Ordnungsbehörden, müssen einen besonderen Schutz vor Angriffen genießen. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Stellung gegen Gewalt gegen Retter zu beziehen„, betont Koch. „Es sei keinesfalls ein Kavaliersdelikt, Gewalt gegen diejenigen auszuüben, die ihre Gesundheit zum Schutz des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger riskierten„, ergänzt Kunstlewe. Vor dem Wurf, durch den ein Polizist verletzt wurde, hatte der Täter den Boden der Flasche abgeschlagen, um das dann scharfkantige Geschoss auf Polizisten zu schleudern.
„Die Geschehnisse im Amtsgericht in Düren vor einigen Wochen, als Polizisten im Gerichtssaal beleidigt und beschimpft wurden, ohne dass die Richterin einschritt, machen allerdings deutlich, dass es nicht selbstverständlich ist, dass die Judikative diejenigen schützt, die den Rechtsstaat verteidigen“ erklärt Koch. „Es könne nicht sein, dass die Polizei alles unternehme, um die Rechtsstaatlichkeit beizubehalten und zu gewährleisten, und ihnen dann in den Rücken gefallen werde„, heißt es in einer Pressemeldung des Arbeitskreises.
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